Allgemeine Geschäftsbedingungen
(AGB)
Stand: 12. April 2026
Paul Müller GmbH & Co. KG
Industriestraße 44b
82194 Gröbenzell
§ 1 Vertragsgrundlage
1. Vertragsgrundlage für von uns (Paul Müller – Malerarbeiten, Auftragnehmer) übernommene Aufträge ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
2. Diese AGB gelten für private Auftraggeber (Verbraucher gem. § 13 BGB) wie auch für gewerbliche Kunden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
3. Die AGB gelten nicht, wenn der Auftrag über eine Vergabe‑ und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A, VOB/B) abgeschlossen wird.
Mit der Auftragserteilung (schriftlich, per E‑Mail oder mündlich über die Website) erkennt der Kunde diese AGB an.
§ 2 Angebot und Preise
1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die Angebotspreise gelten in der Regel 6 Wochen ab Angebotsdatum.
2. Nach Annahme des Angebots gelten die Angebotspreise weitere 4 Monate als Vertragspreise, sofern nicht feststeht, wann der Auftrag in der Regel beginnt und endet.
3. Bei wesentlichen Veränderungen der Lohnkosten (ab etwa 0,75%) kann der Preis in angemessenem Umfang angepasst werden.
4. Eine Erhöhung der Umsatzsteuer kann an den Auftraggeber weiterberechnet werden, wenn die Leistung mehr als 4 Monate nach Vertragsschluss erbracht wird.
5. Zusätzliche, nicht im Angebot enthaltene Arbeiten werden nach Aufwand (Stundenlohn) sowie Material berechnet, sofern nichts anderes vereinbart ist.
§ 3 Witterungs‑ und Trocknungsbedingungen
1. Bei ungeeigneten Witterungs‑ oder Trocknungsbedingungen kann der Auftragnehmer die Arbeiten vorübergehend einstellen oder unterbrechen.
2. Die dadurch entstehende Verzögerung verlängert die vereinbarte Ausführungsfrist um die Dauer der Unterbrechung.
3. Sobald geeignete Bedingungen vorliegen, werden die Arbeiten unter Berücksichtigung angemessener Rüst‑ und Organisationszeiten fortgeführt.
§ 4 Vergütung und Zahlung
1. Gemäß § 632a BGB können Abschlagsrechnungen jederzeit gestellt werden; diese sind umgehend fällig und ohne Abzug zahlbar.
2. Die Schlusszahlung ist innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungszugang fällig.
3. Skonto wird nur dann gewährt, wenn es ausdrücklich vereinbart ist und alle Abschlags‑ sowie die Schlusszahlung innerhalb der vereinbarten Fristen gutgeschrieben sind.
4. Zahlungen sind ausschließlich auf das in der Rechnung angegebene Konto des Auftragnehmers zu leisten.
§ 5 Gewährleistung und Verjährung
1. Unsere Leistungen werden nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik ausgeführt. Mängel sind innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist schriftlich geltend zu machen.
2. Die Gewährleistungs‑/Verjährungsfrist beginnt mit der Abnahme der Leistung oder spätestens mit der Fälligkeit der Schlusszahlung.
3. Für Renovierungs‑, Wartungs‑ und Instandhaltungsarbeiten (keine Gebäudesubstanz) beträgt die Verjährung in der Regel 2 Jahre.
4. Für Neubau‑ und Grundsanierungsarbeiten sowie Arbeiten, die die Gebäudesubstanz berühren, gilt eine Verjährung von 5 Jahren.
5. Abnutzungs‑ und Verschleißerscheinungen, die auf normalem Gebrauch oder natürlichen Witterungseinflüssen beruhen, gelten nicht als Mängel.
§ 6 Abnahme und Zustandsfeststellung
1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistung nach Fertigstellung innerhalb einer angemessenen Frist zu prüfen und zu bestätigen.
2. Bei Nichtvereinbarung einer formellen Abnahme erfolgt diese auch durch Ingebrauchnahme des Bereichs oder durch Fristsetzung durch den Auftragnehmer.
3. Der Auftragnehmer kann für in sich abgeschlossene Teilleistungen eine Teilabnahme verlangen.
4. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
§ 7 Leistungsermittlung und Aufmaß
1. Im Rahmen eines Pauschalpreisvertrags erfolgt die Abrechnung ohne Aufmaß nach dem vereinbarten Gesamtpreis.
2. Bei einem Einheitspreisvertrag (nach Mengen) erfolgt die Abrechnung auf Basis eines Aufmaßes nach den Maßen der fertigen Oberfläche.
3. Kleine Aussparungen (z.B. Fenster‑, Türöffnungen, Lichtschalter, Steckdosen, Fliesenspiegel) mit einer Einzelgröße bis 2,5 m² werden bis zu dieser Größe mitberechnet, um den Aufwand für die Anarbeitung angemessen auszugleichen. Fußleisten und Fliesensockel bis 10 cm Höhe werden in diese Regelung einbezogen.
4. Abweichende oder detailliertere Aufmaßregeln können schriftlich vereinbart werden (z.B. unter Bezugnahme auf einschlägige VOB‑Normen).
§ 8 Verhalten auf der Baustelle / Eigentumsvorbehalt
1. Für den reibungslosen Ablauf der Arbeiten setzt der Auftragnehmer Baufreiheit voraus. Bei Beeinträchtigungen (nicht fertige Vorarbeiten, Zugangsbeschränkungen etc.) kann der Auftragnehmer Mehrkosten geltend machen.
2. Soweit von uns gelieferte Materialien, Bauteile oder Geräte auf dem Baufeld verbleiben, bleiben diese unser Eigentum, bis alle Zahlungsansprüche aus dem Auftrag vollständig erfüllt sind.
3. Kommt es zu einer Verbindung von Liefergegenständen mit einem Gebäude, tritt der Auftraggeber etwaige Forderungen aus dem Weiterverkauf oder der Nutzung des Gebäudes in Höhe unserer Forderung an uns ab.
§ 9 Auftragsänderungen und Unterbrechungen
1. Änderungen des ursprünglichen Auftrags (Umfang, Technik, Material) bedürfen der schriftlichen oder per E‑Mail bestätigten Vereinbarung.
2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftrag vorübergehend zu unterbrechen, wenn Sicherheits‑ oder technische Gründe dies erfordern. Die Ausführungsfrist verlängert sich entsprechend.
§ 10 Ausschluss von Verbraucherschlichtungsverfahren – § 36 VSBG
Der Auftragnehmer ist nicht gesetzlich verpflichtet und nimmt auch nicht freiwillig an Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teil.
§ 11 Online‑Bezug der AGB
1. Für Aufträge, die über die Website paulmueller.bayern erteilt werden, gelten diese AGB in der jeweils aktuellen Version.
2. Änderungen der AGB werden rechtzeitig auf der Website veröffentlicht und gelten für alle neuen Aufträge ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung.
§ 12 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Klausel tritt die gesetzlich zulässige Regelung.